Steuern – einige Sonderausgaben sind ab 2016 nicht mehr absetzbar

Artikel vom 15.09.2015, veröffentlicht in Kategorie Allgemein, Versicherungen

Mit 01.01.2016 werden einige Bürger die ersten Auswirkungen der Steuerreform zu spüren bekommen. Dies betrifft die Sonderausgaben von Versicherungsprämien und Wohnraumschaffung- und sanierungskosten.

Freiwillige Pensions- oder Krankenversicherungen,  Unfallversicherungen und div. Risikoversicherungen konnten bisher unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Neu ist, dass solche Verträge wenn diese nach dem 01.01.2016 NEU abgeschlossen werden, nicht mehr steuerlich in den Sonderausgaben absetzbar sind.

Das selbe gilt für Wohnraumschaffungs- und Wohnraumsanierungskosten. Alle Arbeiten, die nach dem 01. Jänner 2016 durchgeführt werden, können nicht mehr geltend gemacht werden. Um Darlehenskosten noch geltend machen zu können muss dieses noch bis zum 31.12.2015 aufgenommen werden.

Übergangsfristen für bestehende Verträge

Ausgaben für bereits bestehende Versicherungen und bereits begonnene Sanierungsarbeiten können noch fünf Jahre geltend gemacht werden. Das gilt auch für Kredite für Wohnraumschaffung- und -sanierung, wenn sie bereits vor dem 1. Jänner aufgenommen wurden. Mit 2020 ist dann aber auf alle Fälle Schluss.

Handeln Sie jetzt

Wenn Sie die Neugestaltung einer Versicherung oder Investitionen in Wohraumschaffung bzw. -sanierung planen, dann handeln Sie unbedingt noch vor Jahresende um die steuerlichen Vorteile noch geltend machen zu können. Kontaktieren sie uns – wir beraten und unterstützen Sie gerne.