Wartezeiten nach Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages

Artikel vom 22.02.2016, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

Hin und wieder werde ich gefragt, welchen Sinn eine solche Vereinbarung in diversen Versicherungssparten macht – meist dann, wenn sich ein Schaden anbahnt.

Ausgewählte Versicherungsarten können nur mit einer fix vereinbarten Wartezeit abgeschlossen werden. Dies bedeutet, dass bei Schäden innerhalb dieser Wartezeit der Versicherer keine Leistung erbringen muss. Besteht eine solche Vereinbarung, beginnt der richtige Versicherungsschutz erst nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit. Die Wartezeiten bewegen sich je nach Art der Versicherung zwischen 3 bis 12 Monate ab Versicherungsbeginn.

Was für den Betroffenen natürlich nicht fein ist, macht innerhalb der Versicherungsgemeinschaft absolut Sinn. Die Wartezeit soll verhindern, dass absehbare Schadensereignisse (sehr oft Streitfälle im Rechtsschutzbereich) noch schnell versichert werden. Gäbe es keine Wartezeiten, würden die Prämien sehr zum Nachteil der Versicherungsgemeinschaft sehr teuer werden. Im Grunde werden durch die Wartezeiten die Prämien für Versicherungen klein gehalten.

Ein weiterer Vorteil für die Wartezeiten ist, dass die Risikoprüfungen beim Abschluss nicht ins Unermessliche gehen. Es reichen meist ein paar Fragen beim Abschluss eines neuen Vertrages.

Welche Wartezeiten sind üblich?

Sehr viele und unterschiedliche Wartezeiten gibt es im Rechtsschutzbereich:

  • Arbeitsgerichtsrechtsschutz – 3 Monate
  • Sozialversicherungsrechtsschutz – 3 Monate
  • Erb und Familienrechtsschutz – 9 bzw. bis 12 Monate
  • Miet- und Liegenschaftsrechtsschutz – 3 Monate

In der Krankenversicherung ist die bekannteste Wartezeit bei Geburt eines Kindes 9 Monate – diese kann aber bei bereits bestehender Schwangerschaft unter gewissen Bedingungen ausgeschlossen werden. Bei ambulanten Tarifen ist die übliche Wartezeit 3 Monate, bei Zahnersatz 8 Monate.

Achtung: Durch die Wartezeiten können bei einem Versicherungswechsel sehr leicht Deckungslücken entstehen.

Zum Schluss noch ein Tipp: Warten Sie nicht mit dem Versicherungsabschluss bis sich ein Schaden anbahnt, sondern sprechen Sie am besten davor mit uns!