Bergwandern, Bergklettern, Mountainbiken – Haftpflichtrisiko

Artikel vom 15.06.2010, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

Der Sommer ist im Anmarsch und viele Menschen zieht es in die Berge – sei es zu Fuß oder auch mit dem Mountainbike.Für viele stellt sich dann auch die Frage: bin ich richtig versichert?

Eine der wichtigsten Absicherungen, welche jeder Sportler (und auch Nichtsportler) haben solle, ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Gerade im Sportbereich ist das Haftungsrisiko oftmals ein sehr großes.

Typische Haftungsbeispiele:

  • Ein Mountainbikier übersieht einen Spaziergänger
  • Ein Mountainbiker beschädigt ein parkendes Auto
  • Ein Inline-Scater kollidiert mit einem Fahradfahrer
  • ….

Oft unterschätzt wird auch die Haftung für Bergwanderer und Bergsteiger gegenüber ihren Bergkameraden, für Schäden, die sie verursacht haben.

Denn der Grundsatz „keine Haftung bei typischen Gefahren in den Bergen“ gilt nicht in jedem Fall. Hat jemand Steine losgetreten gilt das als „typische Gefahr der Berge“, die keine Haftung auslöst. Kritisch wird es in anderen Situationen, wenn die Gefahr vorhersehbar war und Unachtsamkeit vorliegt. In so einem Fall haftet dieser auch für die Folgen des Steinschlags. Oder wenn eine Führungsrolle beim Klettern übernommen wird und jemand einen Schwächeren zu einer Tour überredet bei der es zu einem Unfall kommt. Auch in diesen genannten Fall kann es auf Seiten des Führenden zu Schadenersatzverpflichtungen kommen.

Die Aufgaben der Haftpflichtversicherung:
Die Haftpflichtversicherung hat zwei Aufgaben bzw. Funktionen:

  1. die Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen von Dritter Seite und
  2. die Bezahlung von gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen

Somit unterliegt der Haftpflpflichtversicherung nebst der Bezahlung von Schäden auch eine wichtige Schutzfunktion vor ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen von Dritten Personen. In Österreich sind allgemeine Sportarten (Breitensport) in jeder „Privathaftpflicht“ inkludiert. Nicht versichert sind spezielle Sportarten wie der Flugsport, der Jagdsport oder auch gewisse „Extremsportarten“. Für diese genannten Sportarten gibt es eigene Haftpflichtversicherungen. Die Privathaftpflichtversicherung ist in den meisten Fällen in der Haushaltsversicherung inkludiert oder kann auch als Solovertrag (für Einzelpersonen) abgeschlossen werden.

Einige Tipps: Bei einer Sportausübung im Ausland (Urlaub) solle man unbedingt den örtlichen Deckungsbereich beachten. Hier wird zwischen Europa und Weltdeckung unterschieden. Ein Blick in die Polizze vor Urlaubsantritt ins Ausland beruhigt!

Mitversicherte Kinder im Rahmen der Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung:
Sehr oft wird übersehen wenn Kinder schon einer Tätigkeit nachgehen und noch zu Hause wohnen, dass diese dann nicht mehr automatisch bei den Eltern mitversichert sind! Im Regelfall sind Kinder wenn diese noch kein eigenes Einkommen haben bis zum 24 Lebensjahr mitversichert. Auch hier kann ein Check der Polizze einiges an Überraschungen in der Zukunft verhindern.