Bauherrenhaftpflicht – Rohbau – Bauwesen – richtige Absicherung bei Neubau od. Umbauarbeiten

Artikel vom 22.03.2010, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

Das Frühjahr zieht in die Lande und damit beginnt für viele ein schon über längere Zeit geplanter Umbau oder Neubau des Wohnhauses, Gebäudes etc.

Wenn ein Hausbau oder ein Umbau eines Gebäudes ansteht, stellt sich für den Bauherrn meist auch die Frage, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht.
Ist eine eigene Bauherrenhaftpflicht nötig oder ist zum Beispiel bei einem Umbau die bereits bestehende Gebäudeversicherung ausreichend?
Welche Absicherungen sind wichtig?
Welchen Risiken ist man als Bauherr ausgesetzt?

Im Folgenden eine Übersicht der möglichen Absicherungen rund um den Bau:
1. Bauherrenhaftpflicht
2. Rohbauversicherung
3. Bauwesenversicherung

1. Bauherrenhaftpflicht
Zu der Frage, welchen Risken man als Bauherr ausgesetzt ist:
Durch die Bautätigkeit schafft der Bauherr eine Gefahrenquelle, durch welche bei Nichtbeachtung von den allgemeinen Sorgfalts- und auch Verkehrssicherungspflichten in einem Schadensfall eine Haftung entsteht.
Auch wenn der Bauherr durch die Beauftragung von Fachleuten und Fachfirmen einen Großteil seiner Risiken weitergeben kann, bleibt in einigen Fällen nach außen auch eine gesamtschuldnerische Haftung. Weiteres hat der Bauherr zumindest auch das Bonitätsrisiko der von ihm Beauftragten Fachleuten oder Firmen zu tragen.
Der Geschädigte kann in einem Schadensfall gegen das ausführende Unternehmen oder auch gegen den Bauherren direkt vorgehen.

Beispiele über Haftungen des Bauherren:

  • Schäden gegenüber Dritten Personen z.B. Passanten
    • Ein Gerüst fällt auf die Straße.
    • Ein Brett wird vom halbfertigen Dach von einem Wind herabgeweht und beschädigt ein Auto
    • Kinder verletzen sich beim Spielen auf der Baustelle, welche nicht ordnungsgemäß abgesichert ist.
  • Nachbarrechtliche Ansprüche
    • Der Bauherr haftet dem geschädigten Nachbarn gegenüber für alle Schäden, die durch die Errichtung eines Bauwerkes verursacht werden, verschuldensunabhängig. Der geschädigte Nachbar muss daher kein Verschulden des Bauherrn für den Entschädigungsanspruch nachweisen.z.B: beim Nachbar entstehen durch den Umbau Sprünge in der Wand.
  • Den Bauarbeitern gegenüber für Verletzungen, wenn ein Planungs- und Baustellenkoordinator nicht gesetzeskonform beauftragt wurde.

Wichtige Tipps für eine optimale Absicherung:

  • Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung vor Baubeginn
  • Durchführung von Beweissicherungen an Nachbarobjekten vor Baubeginn
  • Kleine Umbauarbeiten sind über eine Haus und Grundbesitzhaftpflicht (Sparte der Gebäudeversicherung) abgesichert.
    Es ist aber unbedingt darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz nur dann gegeben ist, wenn eine gewisse Bausumme nicht überschritten wird. (meist 70.000 bis 150.000 je nach Polizze) Bei Überschreitung der Bausumme besteht kein Versicherungsschutz mehr und es ist notwendig eine eigene Bauherrenhaftpflicht abzuschließen.

2. Rohbauversicherung
Eine Rohbauversicherung deckt Schäden welche durch:

  • ein Feuer (Brand, Blitzschlag, Expolsion…) oder
  • durch einen Sturm (wenn das Haus geschlossen ist – Fenster und Dach vorhanden sind) hervorgerufen werden
  • weiters Schäden an dritten Personen aus der Haftung des Haus und Grundbesitzes (Haus u. Grundbesitzhaftpflicht).
  • Neu am Markt ist, dass auch Leitungswasserschäden in der Rohbauversicheurg mitversichert werden können.

Die Rohbauversicherung wird prämienfrei für bis zu 3 Jahren am Versicherungsmarkt angeboten, welche dann bei Einzug in das Gebäude in eine normale Eigenheimversicherung übergeht.

3. Bauwesen
Die Bauwesen ist eine Art Kaskoversicherung über den Bau. Diese deckt Schäden am Bauwerk selbst.
Grundsätzlich sind wie oben beschrieben über die Rohbauversicherung Sachschäden durch Feuer und Sturm versichert. Jedoch gibt es in diesem Bereich einige Deckungslücken in Bezug auf unerwartete Schäden wie zum Beispiel Wassereintritt, Hochwasser, Unwetter etc. welche keinen Versicherungsschutz in der Rohbaudeckung aufweisen.
Wenn durch solche Ereignisse das Bauwerk beschädigt wird, haftet nicht die ausführende Baufirma. Im schlimmsten Fall könnte es passieren, dass knapp vor der Fertigstellung des Baues od. Umbaues ein Unwetter das Werk halb vernichtet und der Bauherr die bis dahin angefallenen Kosten zusätzlich zu den Wiederherstellungskosten begleichen muss.

Ein Tipp diesbezüglich: Besuchen Sie vor Baubeginn einen Berater von KAPITAL & SICHERHEIT und besprechen die Sache mit einem Experten. Im Verhältnis zum Bau kostet eine perfekte Absicherung sehr wenig Geld.