Elementarversicherung Naturkatastrophen – Hochwasser – Unwetter – Hagel

Artikel vom 21.07.2010, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

Wie uns die vergangenen Jahre gezeigt haben, ist ein entsprechender Versicherungsschutz in diesem Bereich unumgänglich. Ein fehlender oder falscher Versicherungsschutz kann bei großen Schäden existenzbedrohend sein.

In der Sparte Sturm „Sturmschaden-Versicherung“ besteht Versicherungsschutz gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Diese genannten Schäden sind im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme versichert.

Von einem Sturm im Sinne der Bedingungen spricht man ab einer Windgeschwindigkeit von 60km/h.
Von einem Hagelschaden spricht man, wenn durch herabfallen von Schloßen versicherte Sachen zertrümmert werden.

Nicht automatisch im Rahmen der Versicherungssumme versichert sind Schäden aufgrund von Unwettern, Hochwasser, (Erdbeben, Lawinen..) und Schäden durch Niederschlagswasser. Dieser Bereich muss mit einer eigenen Klausel in den Versicherungsvertrag eingeschlossen werden.

Niederschlagswasser ist versicherungstechnisch nicht gleich Hochwasser:

Schäden durch Niederschlagswasser (od. Schmelzwasser) und dadurch verursachten Rückstau (Rückstauschäden) sind mit einer speziellen Klausel „Unwetterdeckung“ in der Sparte Leitungswasser versicherbar.
Schäden aufgrund von Überschwemmungen, Vermurungen (inkl. Erdbeben, Lawinen und Lawinenluftdruck) sind in der Sparte Sturm versicherbar. In diesem Bereich spricht man von Katastrophenschäden.

Katastrophenschäden:
Sehr viele Verträge (Eigenheim und Haushaltsverträge) haben hier als Basis nur Summen von ca. 5.000 bis 10.000 Euro vorgesehen. Möglich sind natürlich auch höhere Absicherungen welche aber separat vereinbart werden müssen.

Niederschlagswasser – Rückstauschäden:
In diesem Bereich liegen die Summen im Schnitt bei ca. 4 bis 5.000 Euro.

Bei diesen Summen spricht man in der Fachsprache von „Erstrisikosummen„.
Das heißt, dass egal wie hoch der Versicherungswert ist nur bis zu dieser Summe ein ev. Schaden ersetzt wird ohne eines Einspruches bezüglich einer Unterversicherung von Seiten des Versicherers.

Mein Tipp: Selber kennt man seine Gegend im Bezug auf das Hochwasserrisiko am besten. Auch in Gegenden wo jahrelang nichts passierte, ist keine Garantie das es weiterhin so bleibt. Daher lohnt sich allemal ein Blick in die Polizze, dies kann für die Zukunft sehr wertvoll sein.