Die Risken von Dienstreisen für den Arbeitgeber

Artikel vom 14.01.2011, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

Es wird viel gereist, dazu ein paar Zahlen:
– pro Jahr werden von österreichischen Unternehmen 12,6 Mio Geschäftsreisen unternommen
– die durchschnittliche Reisedauer beträgt 2,5 Tage
– 33 Prozent der Firmen entsenden Mitarbeiter dauerhaft (länger als 90 Tage) ins Ausland. Bei diesen Reisen bieten herkömmliche Reiseversicherungen keine Deckung!

Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH) offenbart: bei Dienstreisen gibt es erhebliche Deckungslücken in der Sozialversicherung. Die AUVA kann die Übernahme der Kosten für Unfall- und Folgekosten bei Dienstreisen verweigern. Das kann einem Unternehmen viel Geld kosten.

Das Urteil bezieht sich auf einen Unfall einer Mitarbeiterin eines steirischen Unternehmens, die sich auf einer Fachexkursion in Italien bei einem Sturz einen komplizierten Knochenbruch zuzog. Die Frau musste daraufhin zwei Monate in Krankenstand gehen. Die AUVA lehnte die Anerkennung des Sturzes als Arbeitsunfall ab. Darauf klagte die Verunfallte. In erster Instanz setze sich die AUVA durch. Das Urteil wurde beim Berunfungsgericht aufgehoben. In letzter Instanz verlor die Frau jedoch das Verfahren. Das Urteil wurde vom OGH wieder aufgehoben.
Konkret bedeutet das Urteil, dass die Firma für den Unfall und seine Folgen haftet. Damit sieht man auch, dass die Haftung auch sehr oft auf den privaten Bereich bei Dienstreisen ausgedehnt wird.

Haftung des Dienstgebers:
Aufgrund gesetzlicher Regelungen besteht eine weitreichende Haftung des Dienstgebers für seine Mitarbeiter während Dienstreisen.
Diese Haftung erstreckt sich auf:
– den Krankenversicherungsschutz im Ausland
– die Fürsorgepflicht für den Heimtransport
– die Haftung für Privatgegenstände des Mitarbeiters

Zum Krankenversicherungsschutz im Ausland:
Die gesetzliche Sozialversicherung gewährt nicht den vollen Schutz im Ausland. Man darf sich nicht darauf verlassen – dies könnte teuer zu stehen kommen. Nicht einmal in den EU Ländern und in den Ländern mit einem bilateralen Sozialversicherungsabkommen trifft dies ohne Einschränkungen zu. Versichert sind jeweils nur Leistungen nach dem jeweiligen „örtlichen Standard“ der auch für die dort Pflichtversicherten besteht.

Teuer wird es, wenn ein Ambulanzjet zum Einsatz kommt. Hier sind Kosten um die 100.00,00 Euro schnell erreicht. Kosten für einen Ambulanzjet werden von der Sozialversicherung in keinem Fall übernommen.

Nach der Rechtslage haben Dienstnehmer Anspruch auf eine medizinische Versorgung, die dem in der Heimat geltenden Niveau entspricht. Wenn dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Rücktransport nach Österreich erforderlich.

Damit man sich vor solcherart „finanziellen“ Überraschungen schützt, empfiehlt es sich auch dieses Thema durchzudenken bzw. mit einem entsprechenden Experten zu besprechen.