Änderung der Versicherungssteuer in der „Betriebsunterbrechung für freiberuflich und selbständig Tätige“

Artikel vom 20.05.2011, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen
In der Versicherungssparte „Betriebsunterbrechung für freiberuflich und selbständig Tätige“ auch unter der Kurzbezeichnung „BUFT“ bekannt hat das Bundesministerium für Finanzen festgestellt, dass in jenen Fällen, in denen das Personenversicherungsrisiko überwiegt, eine der „Lebensversicherung und Invaliditätsversicherung ähnliche Versicherung“ im Sinne von § 6 Abs.1 Z 1 VersStG ist. Das hat zur Folge, dass der Versicherungssteuersatz der Betriebsunterbrechungsversicherung freiberuflich Tätiger von bisher 11 % auf 4 % reduziert wird. Es ist auch keine Feuerschutzsteuer (1%) zu verrechnen, weil nur ein geringfügiger Anteil an der Prämie eine Feuerversicherung betrifft. Der verminderte Versicherungssteuersatz ist auf jene Prämienzahlungen anwendbar, die ab 01.05.2011 fällig werden. 
Dies bedeutet für alle Polizzeninhaber eine zukünftige Prämienersparnis ab Mai 2011.
 
Die besagte Betriebsunterbrechungsversicherung wird in verschiedenesten Varianten angeboten.
a.) Die Basis ist immer die Absicherung des Einkommensverlustes infolge „Krankheit oder Unfall“ des Betriebsinhabers.
b.) Ergänzend zur Absicherung der Person kann auch das Risiko eines Betriebsausfalles infolge eines Sachschadens (wie z.B. Feuer, Sturm,Leitungswasser oder Einbruch-Diebstahl) abgesichert werden.
c.) Ergänzende Klauseln runden diese Sparte noch ab. Diese sind Entschädigungszahlungen wie z.b. bei Flugverspätung, Todesfall naher Angehöriger, private Katastrophenschäden etc..  Diese und ähnliche Klauseln sind in vielen Verträgen inkludiert.