Abfertigung Alt – ein noch immerwährendes wichtiges Thema zur Liquiditätsplanung

Artikel vom 15.06.2011, veröffentlicht in Kategorie Unternehmen, Versicherungen

Alle Arbeitsverhältnisse, welche ab dem 01.01.2003 eingegangen worden sind, unterliegen automatisch der „Abfertigung NEU“. In diesem Fall werden mit der Zahlung von monatlichen Beiträgen (1,53% des Bruttogehaltes) in eine ausgewählte betriebliche Vorsorgekasse durch den Arbeitgeber alle Abfertigungsverpflichtungen erfüllt.

Dies ist nicht bei Arbeitnehmern, bei welchen vor dem 01.01.2003 ein Arbeitsverhältnis eingegangen worden ist. Hier gilt immer noch das System der „Abfertigung ALT“.  Eine Abfertigungszahlung bedeutet häufig eine erhebliche Liquiditätsbelastung.

Probleme gibt es oft, wenn z. B. mehrere Mitarbeiter gleichzeitig oder knapp hintereinander in Pension gehen. Oder wenn eine Firma wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten gezwungen ist Mitarbeiter zu kündigen und dadurch zusätzlich noch Abfertigungen zu zahlen sind. Ein weiteres Liquiditätsproblem ist auch oft der Pesnionsantritt bei Einzelunternehmern.

Daher ist eine entsprechende Vorsorge für die steigenden Abfertigungsansprüche dringend anzuraten.

Eine sehr gute Möglichkeit der Vorsorge ist, bestehende Abfertigungsverpflichtungen gänzlich auf eine private Versicherung auszulagern. (Erlass des BMF zur Rz 3369a der EStR 2000). Dabei schließt der Unternehmer für alle oder auch einzelne Mitarbeiter/innen eine Abfertigungs-Direktversicherung ab. Im Abfertigungsfall erhält der/die Mitarbeter/in direkt die Versicherungsleistung.

Die Abfertigungs-Direktversicherung bietet dem Arbeitgeber viele wesentliche Vorteile:

  • planbare und gleichmäßige Liquiditätsbelastung
  • die Prämien sind Betriebsausgaben
  • die Wertzuwächse der Versicherung müssen nicht Gewinnerhöhend aktiviert werden (nicht zu versteuern)
  • keine Versicherungssteuer (derzeit 4%) ist zu bezahlen
  • Verbesserung der Bilanzoptik – da keine Rückstellungsbildung mehr notwendig ist
  • keine Zustimmung der Mitarbeiter/innen erforderlich
  • Scheidet der Mitarbeiter ohne Ansprüche aus oder wurde zu viel Kapital angespart, ist das angesparte Kapital nicht verloren, da dieses an den Unternehmer zurückfließt.
  • u.v.m.

Es lohnt sich dieses Thema anzugehen. Meistens kommen die Zahlungen (Abfertigungen) zum ungünstigsten Zeitpunkt auf das Unternehmen bzw. auf den Unternehmer zu, wenn dafür nicht vorgesorgt wurde.