§3 Z 15 EStG – kleine Vorsorge aus unversteuertem Geld

Artikel vom 18.12.2013, veröffentlicht in Kategorie Unternehmen, Versicherungen

Kleinvieh macht auch Mist” – dieser Spruch gilt für die sogenannte “Zukunftssicherung” im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Es geht hier um Kleinbeträge,  jedoch eröffnet dieses Modell, für den Unternehmer wie auch für die Mitarbeiter/innen eine Reihe von Vorteilen.

Jährlich können bis zu 300,- Euro steuerfrei anstatt eines direkten Lohnbezuges in eine Vorsorge einbezahlt werden.

Der Begünstigte spart sich dadurch die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. D.h. es wird Brutto für Netto angespart. Der Dienstgeber spart sich die Lohnnebenkosten.

Zusammengefasst die wesentlichen Vorteile für den Dienstnehmer:

  • Vorsorge brutto für netto – hohe Steuerersparnis
  • Auszahlung vollkommen steuerfrei
  • keine Vorgaben welche Auszahlungsform
  • Vertrag kann bei Beendigung des Dienstverhältnisses mitgenommen und weiterbespart werden
  • u.v.m.

Zusammengefasst die wesentlichen Vorteile für den Dienstgeber:

  • Prämienzahlungen sind Betriebsausgaben
  • keine Lohnnebenkosten, daher günstige Lohnerhöhung
  • individuelle und einfache Anwendung
  • Ansehen in der Bevölkerung steigt
  • Mitarbeiterbindung von guten Kräften
  • einfaches Handling
  • u.v.m.

Bei diesem Modell geht es um Kleinbeträge. Aber Aufgrund der ohnehin hohen Steuerbelastung solle man meiner Meinung jede Möglichkeit nutzen, um  Steuern zu sparen.