Pensionsvorsorge – private lebenslange Rentenzahlung mit Garantie

Artikel vom 18.12.2013, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

Sie wollen Ihren Ruhestand ohne finanzielle Probleme lebenslang genießen?

Wenn ja, ist bei den allermeisten Bürgern Handlungsbedarf gegeben, wie viele Experten auch immer wieder bestätigen. Eine oft gefragte Form der privaten Pension ist die lebenslange garantierte private Pension auf Einmalerlagsbasis.

Bei dieser Vertragsform wird das eingezahlte Kapital vom Versicherer in eine lebenslange Rente umgewandelt.

Diese Form der privaten Pensionsversicherung gibt es in zwei Varianten:

  • Polizze mit einer Einmalzahlung mit aufgeschobener Rentenzahlung
  • Polizze mit einer Einmalzahlung mit sofort beginnender Rentenzahlung

In beiden oben genannten Vertragsformen wird ein Geldbetrag einmalig eingezahlt, bevor die monatliche Pensionsauszahlung beginnt. Dieser zur Verrentung vorgesehene Betrag kann je nach Vertragsart fix definierte Jahre vor dem Pensionsbeginn eingezahlt werden, oder auch unmittelbar bevor die Pensionszahlung (sofort beginnende Rentenzahlung) beginnt. Wobei der Rentenzahlungsbeginn frei vereinbart werden kann – der Rentenzahlungsbeginn ist nicht an irgend ein staatliches Pensionseintrittsalter gebunden.

Welche Vorteile bringen diese vorgenannten Vertragsformen für den Kunden?

  • Lebenslang garantierte Zahlungen. Dies birgt für viele Menschen eine hohe Sicherheit im Alter. Dieser Schutz kostet natürlich auch Geld – man kann dies mit einer Risikoversicherung vergleichen.
  • Inflationsschutz: Die vereinbarte private Rente besteht aus einem garantierten Teil und einer zusätzlichen Gewinnbeteiligung. Aus dieser Gewinnbeteiligung werden üblicherweise die jährlichen Anpassungen finanziert. Somit ist auch ein gewisser Schutz vor einer Geldentwertung gegeben.

Sehr oft kommt die Frage – was passiert mit dem Kapital bei Ableben während der Pensionsphase?

Es gibt verschiedene Vertragsgestaltungsmöglichkeiten. Es kann vereinbart werden, dass das unverbrauchte Kapital ausbezahlt wird „Kapitalrückgewähr“ oder es wird eine fix definierte „Rentengarantiezeit“ vereinbart.

  • Kapitalrückgewähr – das noch nicht verbrauchte Kapital wird an die Erben ausbezahlt und der Vertrag erlischt. Die Kapitalrückgewähr wirkt sich in Bezug auf die Pensionshöhe negativ aus. Die monatliche Pension ist geringer als bei der nachfolgenden Varinate.
  • Rentengarantiezeit – bei Vertragsabschluss wird vertraglich fix vereinbart, wie viele Jahre die monatlich vereinbarte Pension an den Begünstigten ausbezahlt wird.  Im vorzeitigen Todesfall wird die Pension an die Hinterbliebenen bis zum Ablauf der vereinbarten Pensionszeit ausbezahlt. Danach erlischt der Vertrag automatisch. Je kürzer die Rentengarantiezeit, desto höher ist die monatliche Pension.

Wichtig zu wissen, ein abgeschlossener Rentenvertrag kann, wenn sich dieser in der Pensionsphase befindet, weder geändert noch gekündigt (Rückkauf) werden.

Welcher Vertrag für wen der bessere ist, ist eine reine individuelle Angelegenheit – je nach Familiensituation.