Herbst und Winterzeit – Schutz vor Dämmerungseinbrüche

Artikel vom 19.11.2013, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

Wenn es im Herbst und im Winter wieder früh dunkel wird, häufen sich die so genannten Dämmerungseinbrüche. Am meisten gefährdet sind Einfamilienhäuser und Wohnungen im Parterre.

Jede gängige Haushaltsversicherung deckt mehrere Risken. Eine davon ist der Einbruch-Diebstahl.  Nach Einbruchdiebstählen in die Wohnung leistet die Haushaltsversicherung Schadenersatz. Gestohlener oder beschädigter Hausrat wird zum Neuwert ersetzt.

Versichert ist auch der Folgeschaden, etwa die Wiederherstellung eines aufgebrochenes Türschlosses, kaputter Fenster u.v.m…

Hin und wieder gibt es bei der Schadenserledigung Probleme bzw. Diskussionen über den Ersatz von Bargeld, Schmuckstücken oder Sammlungen aller Art, wie wertvolle Bilder, Uhren uvm..

  1. Diese Gegenstände bzw. Werte sind maximal bis zu einer FIX definierten Summe versichert. (Erstrisikosumme) Oft kommt man im Schadensfall drauf, dass diese Summen teilweise zu gering waren.
  2. Das zweite Thema ist öfters der Eigentumsnachweis und Wertnachweis. Es gibt keine Aufzeichnungen oder einfach Bilder. Damit kommt es dann zu Diskussionen mit dem Versicherer über die Entschädigung bzw. Entschädigungshöhe.

Daher nachfolgend einige Empfehlungen zur PRÄVENTION:

  1. Das wichtigste – Gelegenheit macht Diebe: Machen Sie sich in einer ruhigen Minute Gedanken über eine entsprechende Einbruchsprävention. Es gibt ganz einfache und kostengünstige Lösungen. (Alarmanlage, Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren mit Licht…)
  2. Vorsorgen für den Fall der Fälle – erstellen Sie Fotos und Auflistungen Ihrer Wertgegenstände. Ev. Expertisen erstellen lassen. Heben Sie Rechnungen von wertvollen Sachen auf um den entsprechenden Eigentumsnachweis vorweisen zu können. Man sollte aber beachten, dass die Haushaltsversicherung bei Sammlerstücken nicht den Liebhaberwert ersetzt.
  3. Blick in die Polizze – Polizencheck – ist die richtige Risikoadresse versichert (oft wird nach einem Umzug vergessen, die Polizze richtigzustellen). Ist eine ausreichende Versicherungssumme vorhanden. Wurden ev. Wertgegenstände angeschafft, welche in der bestehenden Polizze nicht ausreichend versichert sind.