OGH Urteil – Warum man seinen Versicherer nicht wichtige Dinge verschweigen od. anlügen soll….
Nach Eintritt eines Schadenfalles ist der Versicherungsnehmer lt. Bedingungen (Obliegenheit – Aufklärungspflicht – besteht bei allen Verträgen) verpflichtet, nach Möglichkeit, zur Feststellung des Schadens beizutragen. Das diese Verpflichtung ernst zu nehmen ist, zeigt ein jüngst ergangenes OGH Urteil. Aktueller Fall: Die Versicherungsnehmerin (VN) kam mit ihrem Fahrzeug von der Straße ab und überschlug sich.
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