Einbruch / Diebstahl – Winterzeit – Prävention

Artikel vom 28.10.2014, veröffentlicht in Kategorie Allgemein, Versicherungen

Die Einbruchdiebstahlversicherung – Bestandteil einer Haushaltsversicherung oder eine eigene Sparte in einer Büro- oder Inventarversicherung bei Betrieben – bietet einen umfassenden Schutz ihres gesamten Inventares. Doch der Schutz ist nur so gut, wie sie selber auf den Schutz Wert legen. Das Missachten von Sorgfaltspflichten erleichtert Dieben bzw. Einbrechern ihre Arbeit und kann sehr oft zu einer Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

Zu den Sorgfaltspflichten gehören:

  • Ordentliches Versperren der Türen wenn die Wohnung verlassen wird – auch kurzfristig!
  • Kippfenster zumachen, wenn man außer Haus ist!
  • Tresorschlüsseln nicht am Schlüsselbrett aufbewahren – diese müssen außerhalb der Versicherungsräumlichkeiten aufbewahrt werden.
  • Der wichtigste Punkt (trotz Versicherung) ist die Prävention, dass es gar nicht soweit kommt.

Um ganz sicher zu gehen und im Schadensfall keine unliebsamen Überraschungen zu erleben ist es notwendig die Pflichten lt. Versicherungsbedingungen einzuhalten. Ein Blick in die Bedingungen kann meiner Meinung hin und wieder nicht schaden.

Was ist eigentlich versichert? Auszug aus den Bedingungen:

Versichert ist versuchter oder vollendeter Einbruchdiebstahl. Dieser liegt vor, wenn der od. die Täter in die Versicherungsräumlichkeiten

  1. durch Aufbrechen od. Eindrücken von Türen, Fenster, Wände, Fußböden oder Decken einbricht       
  2. sich in diebischer Absicht einschleicht oder versteckt und das Entfernen der gestohlenen Gegenstände zu einer Zeit erfolgt in der die Versicherungsräume abgeschlossen sind       
  3. mit falschen Schlüsseln eindringt       
  4. mit richtigen Schlüsseln eindringt wenn er davor diese Schlüssel durch Einbruchdiebstahl in Räume eines Gebäudes oder durch Raub entwendet hat

Sollte trotz Prävention und aller Vorsicht ein Einbruchdiebstahl passieren muss lt. Bedingungen unverzüglich eine polizeiliche Anzeige erfolgen.

Einige Tipps wie Sie Ihre Eigentum richtig schützen können Sie den Präventationsmaßnahmen des Bundeskriminalamtes entnehmen.