Patientenrechtsschutz im Fall des Falles

Patientenrechtsschutz im Fall des Falles

Artikel vom 18.05.2017, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

Wenn Ihnen als Patient Rechtsstreitigkeiten entstehen, wie zum Beispiel Konflikte mit Spitalsbetreibern oder ärztliche Kunstfehler passieren, ist das im Regelfall im Rahmen des Schadenersatz-Rechtsschutzes bzw. des Vertrags-Rechtsschutzes versichert. Dies ist jedoch nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz in diesem Bereich.

Einige Gesellschaften bieten daher den Patientenrechtsschutz erweitert mit Zusatzbausteinen an. Dabei geht es vor allem um Erstellung eines vorprozessualen Sachverständigengutachtens.

Nachfolgend erzähle ich Ihnen von einem Fall, wo dieser Baustein gute Dienste leistete.

Einer Patientin wurde im Krankenhaus operativ eine Schilddrüße entfernt. Dabei kam es aus Versehen der Ärzte auch zum Verlust zweier Nebenschilddrüsen. Der Verlust der Nebenschilddrüsen führt (lt. Bericht der DAS) zu erheblichen, letztlich unheilbaren Beschwerden und schränkt die Arbeitsfähigkeit stark ein.

Das Krankenhaus bestritt jedes Verschulden und behauptete, zu einem Verlust der Nebenschilddrüsen könne es auch bei aller chirurgischer Sorgfalt kommen. Die Patientin verfügte über einen Patientenrechtschutz und konnte daher über den Rechtsschutz ein ärztliches Privatgutachten einholen, welches vom Rechtschutzversicherer finanziert wurde. Dieses Gutachten kam zu einem ganz anderen Schluss. Aufgrund dieses Gutachtens konnte dann gegen die Krankenanstalt eine Forderung gestellt werden.

Zu Guter Letzt bekam diese Patientin doch noch ein angemessenes Schmerzensgeld ausbezahlt. Das lindert zwar nicht ihre Schmerzen, aber es hilft in anderen Bereichen doch weiter.

Dieser Baustein kann über eine einfache Anpassung des Vertrages eingeschlossen werden. Wenn Sie wissen möchten ob solch ein Baustein in Ihrem bestehenden Vertrag inkludiert ist nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.