Auch bei Hausfrauen besteht ein Ersatzanspruch für entgangenen Verdienst nach einem Verkehrsunfall

Eine Lenkerin eines Fahrzeuges erlitt bei einem Verkehrsunfall unschuldig eine schwere Körperverletzung und war einige Zeit stark eingeschränkt. Die verheiratete Mutter zweier Kinder führte den Haushalt bis zum Unfall alleine. Während des längeren Aufenthalts im Krankenhaus und auch danach konnte sie den Haushalt und die Familie nicht wie früher versorgen.
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