Auch bei Hausfrauen besteht ein Ersatzanspruch für entgangenem Verdienst nach einem Verkehrsunfall

Auch bei Hausfrauen besteht ein Ersatzanspruch für entgangenen Verdienst nach einem Verkehrsunfall

Artikel vom 24.10.2017, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

Eine Lenkerin eines Fahrzeuges erlitt bei einem Verkehrsunfall unschuldig eine schwere Körperverletzung und war einige Zeit stark eingeschränkt. Die verheiratete Mutter zweier Kinder führte den Haushalt bis zum Unfall alleine. Während des längeren Aufenthalts im Krankenhaus und auch danach konnte sie den Haushalt und die Familie nicht wie früher versorgen.

Die verletzte Frau machte daraufhin eine Schadenersatzforderung gegenüber dem Haftpflichtversicherer des schuldhaften Lenkers geltend. Es wurde eine fiktive Schadenersatzforderung – die Kosten für eine Haushaltshilfe – angenommen.  Dieser Rechtsstreit ging bis zum Obersten Gerichtshof, wo der Klägerin die Forderung schließlich zugesprochen wurde. Interessant dabei ist, dass es nicht relevant ist, ob tatsächlich eine Haushaltshilfe beschäftigt wurde oder nicht. Die Tätigkeit bzw. Arbeitsleistung eines haushaltsführenden Ehegatten wird nämlich als verdienstliche Erwerbstätigkeit gesehen.

Wie hoch im Endeffekt eine Entschädigung angesetzt werden kann ist abhängig von der Art und Schwere der Verletzung und wird im Regelfall von einem Sachverständigen festgesetzt.  Kommt es durch die Verletzung zu einer dauerhaften Einschränkung besteht auch auf Dauer das Recht auf Schadenersatz. In so einem Fall ist auf eine eventuelle Verjährung zu achten.

Eine gute Rechtsschutzversicherung ist jedenfalls hilfreich um auch solche zustehenden Schadenersatzforderungen richtig geltend zu machen. Auch unsere Tätigkeit als Versicherungsvermittler und Versicherungsberater umfasst die Unterstützung bei der Abwicklung von Schäden.  Durch unsere jahrelange Erfahrung können wir Ihnen im Fall der Fälle sicherlich wertvolle Tipps geben.