Zusperren oder nicht zusperren - der Versicherungsschutz bei einem Einbruch-Diebstahl

Zusperren oder nicht zusperren – der Versicherungsschutz bei einem Einbruch-Diebstahl

Artikel vom 22.02.2018, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

In jeder gängigen Haushaltsversicherung ist der Einbruchdiebstahl – also ein mittels Einbruch begangener Diebstahl – versichert. Eine häufige Frage ist, ob die Hausratsversicherung im Falle eines Diebstahls auch dann zahlt, wenn eine Tür mit Knauf nur „ins Schloss gefallen“ ist.

Lt. Höchstgericht muss in so einem Fall die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen. Nach den Versicherungsbedingungen müssen die versicherten Räumlichkeiten nämlich klar versperrt werden. Und dies bedeutet eine Verriegelung der Tür mit dem Schlüssel.  Zieht man die Tür nur zu, bedeutet dies eine Verletzung der Sicherheitsvorschrift lt. Versicherungsvertrag.

Daher unser Tipp: Passen Sie auf beim Verlassen der Wohnung oder des Hauses. Die Türe muss immer versperrt werden, ansonsten droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Oft vergisst man auf das Zusperren der Wohnung, wenn man nur kurzfristig außer Haus geht. Dem Versicherer ist es jedoch egal, ob man die Wohnung kurzfristig oder länger verlässt.

Das Bedürfnis nach Sicherheit zählt zu den Grundbedürfnissen und hat eine große Bedeutung für unser Wohlbefinden. Ein Einbruch in den eigenen vier Wänden kann das persönliche Sicherheitsgefühl maßgeblich beeinträchtigen. Da spielt es keine Rolle ob der entstandene Schaden durch einen Versicherungsschutz gedeckt ist oder nicht.

Der beste Schutz ist natürlich eine Alarmanlage. Solche Anlagen kosten heute nicht mehr viel und bringen eine wesentliche Verbesserung des Sicherheitsgefühles. Bei bereit vorhandener Alarmanlage bieten manche Versicherungen einen Rabatt bei der Prämienzahlung an. Ich persönlich empfehle immer, die Alarmanlagen nicht anzugeben und auf den kleinen Rabatt zu verzichten. Sollte es nämlich trotzdem zu einem Einbruch kommen und Sie haben vergessen, die Alarmanlage zu aktivieren, dann kann dies zu Problemen bei der Schadenszahlung führen.