Was tun im Schadensfall – Autounfall – Verhaltensregeln und Tipps für den Fall der Fälle..

Artikel vom 29.03.2010, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

Die nachfolgenden Tipps sollen Ihnen bei einem eingetretenen Schadensfall helfen gewisse wichtige Verhaltensregeln zu beachten.

Was ist nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten? (Obliegenheiten):

  • Hilfeleistungspflicht: bei verletzten Personen erste Hilfe zu leisten
  • Schadenminderungspflicht: sofort alle Maßnahmen treffen um den Schaden so gering wie möglich zu halten
  • Anzeigepflicht: bei verletzten Personen
  • Schadenmeldepflicht: den eingetretenen Schaden unverzüglich melden (Details siehe unterhalb)
  • keine Schadenanerkennung dem Gegenüber abzugeben (Beteiligten) oder einen bedingten Zahlungsbefehl in Rechtskraft erwachsen zu lassen. Die Klärung der Verschuldensfrage ist Aufgabe des Versicherers.

Nachfolgend im Detail die wichtigsten Verhaltensregeln im Schadensfall:

KFZ-Haftpflicht:

  • Unfallstelle nicht verlassen und verändern
  • Absicherung der Unfallstelle
  • bei verletzten Personen „Erste Hilfe“ leisten
  • bei verletzten Personen polizeiliche Anzeigepflicht
  • Unfallbericht aufnehmen – hier unbedingt den Europäischen Unfallbericht verwenden.
  • eine genaue Unfallskizze anfertigen und wichtig,
  • der Unfallbericht soll/muss von allen Unfallbeteiligten unterfertigt werden!
    Das unterschreiben des europäischen Unfallberichtes bedeutet kein Schadenanerkenntnis.

Achtung: werden fremde Sachen beschädigt und der Geschädigte ist nicht vor Ort (Parkschäden, Beschädigung von Straßenschildern….) besteht polizeiliche Anzeigepflicht! Andernfalls gilt dies als Fahrerflucht.

Unfall im Ausland:

Hier gelten die gleichen Verhaltensregeln wie oberhalb erläutert.
Wir empfehlen jedoch bei einem Unfall im Ausland in jedem Fall die Polizei zu verständigen. Auch bei reinen Sachschäden.
In einigen Staaten ist man sogar dazu verpflichtet, denn die behördliche Unfallbestätigung ist für einen allfälligen Grenzübertritt notwendig.
Ein wichtiger Hinweis in Bezug auf die polizeilichen Protokolle: Unterschreiben Sie im Ausland nie polizeiliche Unfallprotokolle, wenn Sie nicht wissen was im Protokoll steht!

In einigen Ländern ist es sehr schwierig, aufgrund des Kennzeichens die Haftpflichtversicherung festzustellen. Aus diesem Grund sollten alle Daten (Nummer der Grünen Karte, Kennzeichen, Name und Adresse des Versicherten und der Versicherung) genau notiert werden.

KFZ – Kasko:

  • Polizeiliche Anzeigepflicht (unverzüglich) bei: Wildschaden, Parkschaden, Vandalismus, Diebstahl und Brand
  • Unverzügliche Schadensmeldung an den Versicherer (Online oder in Papierform)
  • Vor der Reparatur des Fahrzeuges muss die Zustimmung des Versicherers eingeholt werden. Schadensbesichtigung durch einen Sachverständigen (am besten über die Werkstätte)