Produkthaftung ein oft unterschätztes Risiko

Artikel vom 26.04.2010, veröffentlicht in Kategorie Unternehmen, Versicherungen

Autos, Lebensmittel, Spielzeug…. kaum ein Konsumbereich, der nicht von Rückholaktionen betroffen ist. Wenn Sie zurückdenken gab es in den letzten Monaten einige Rückholaktionen (Kfz-Rückholaktion Toyota, Käse – Fa. Prolactal…)

Fälle wie diese in denen die Produkthaftung tragend wird, bedeuten für die jeweiligen Unternehmen enorme finanzielle Belastungen. Große Konzerne bilden im Regelfall für solche Schadensfälle Rückstellungen in der Bilanz um finanziell vorzusorgen. Kleinere und kleine „Normale“ Firmen können sich hingegen durch den Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung davor schützen.

In jeder Betriebshaftpflicht ist die konventionelle Produkthaftpflichtversicherung inkludiert. Diese deckt entstandene Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Produkte ab. Gedeckt sind auch daraus resultierende Vermögensschäden.

Dazu ein Beispiel:
Ein selbständiger Arzt verletzt sich durch ein fehlerhaftes Produkt (z.B.: Bruch eines Fahrradrahmens) und kann dadurch längere Zeit nicht arbeiten. Beim daraus entstehenden Verdienstentgang spricht man von einem hergeleiteten Vermögensschaden.
Dieser Schaden wäre in der normalen Produkthaftplichtversicherung gedeckt.

Hingegen sind reine Vermögensschäden welche durch fehlerhafte Produkte entstehen über die normale Produkthaftpflichtversicherung nicht gedeckt. Dafür bieten die Versicherer einen eigenen Zusatzbaustein an.
Dazu ein Beispiel:
Ein Müller liefert verdorbenes Mehl an eine Bäckerei welche damit Brot erzeugt. Wenn nun das gesamte Brot vernichtet werden muss, spricht man von einem reinen Vermögensschaden welcher in der „normalen“ Produkthaftpflicht nicht gedeckt ist.

Der Abschluss einer Betriebshaftpflicht ist in Österreich keine „Pflicht“.

Fachleute in Österreich schätzen, dass nur etwa 70% der betroffenen Betriebe eine ausreichende Produkthaftpflicht abgeschlossen haben.

Bei ca. 30% der heimischen Betriebe lauert hingegen ein großes Risiko.

Ein nicht zu unterschätzendes Risiko ist auch der Handel mit ausländischen Waren. Denn im Schadensfall ist der erste Ansprechpartner für den geschädigten Kunden der Verkäufer, welcher sich dann innerhalb einer gewissen Frist an den Hersteller wenden kann. Zum Problem kann es werden, wenn der Herseller dann nicht mehr greifbar ist.