Was tun im Schadensfall – Brand/Blitzschlag – Verhaltensregeln und Tipps für den Fall der Fälle..

Artikel vom 27.04.2010, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

Feuer – Brand:

Generell sind in der Feuerversicherung Schäden versichert, welche durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstehen.

Als Brand bezeichnet man laut den Bedingungen ein Feuer, dass ohne einen bestimmungsmäßigen Herd (z.B. Ofen) entsteht oder ihn verlässt und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

Daher sind zum Beispiel Sengschäden, Schmorschäden (Bügeleisen wird liegengelassen….) oder Verrußungsschäden nicht versichert. Außer solche Schadenereignisse sind definitiv mit einer speziellen Klausel in den Vertrag eingeschlossen. Einige Versicherer bieten diesbezüglich in Haushaltsversicherungen bereits Klauseln an.

Nachfolgend die wichtigsten Verhaltensregeln im Schadensfall:

  • alamieren Sie umgehend die Feuerwehr
  • Schadensminderung – versuchen den Brand zu löschen. Auch Sachen z.B. eine wertvolle Stoffdecke wird über das Feuer geworfen um den Brand zu löschen und dabei beschädigt. Diese würde von der Versicherung ersetzt werden, da alle Aufwendungen (auch erfolglose) zur Minderung des Schadens im Rahmen der Bedingungen gedeckt sind.
  • eine polizeilichen Anzeige erstatten (Pflicht)
  • unverzügliche Schadensmeldung an den Versicherer
  • bei kleineren Schäden den Schaden mehrfach fotographieren
    eine Auflistung der beschädigten Gegenstände erstellen
    Behalten Sie die beschädigten Gegenstände unbedingt bis zur Erledigung des Schadens auf
    Bezifferung der Schadenshöhe über Einholung von Kostenvoranschlägen

Blitzschlagschaden:

Man unterscheidet zwei Arten von Blitzschlagschäden:

  • direkte Blitzschlag – Schäden welche durch einen „direkten Blitzschlag“ entstehen sind in der normalen Feuerversicherung immer automatisch mitversichert.
  • indirekte Blitzschlag – ist mit einer separaten Klausel in der Feuerversicherung einschließbar. In den gängigen Haushalts– und Eigenheimversicherungsverträgen ist der indirekte Blitzschlag im Regefall automatisch inkludiert.
    Im gewerblichen Bereich (Wohnhausversicherung, Inventarversicherungen od. Betriebsgebäudeversicherung…) muss der „indirekte Blitzschlag“ separat mit einer Klausel eingeschlossen werden. Wenn dies nicht der Fall ist, sind Schäden durch „indirekten Blitzschlag“ an Gebäudeinstallationen oder Geräten nicht versichert.

Verhalten im Schadensfall:

  • Datum und Uhrzeit notieren
  • Beschädigte Gegenstände bis zu Erledigung des Schadens aufbewahren

Zum Schluss noch ein kleiner Tipp bei Haushalts- und Eigenheimschäden welcher im Notfall sehr behilflich sein kann:
Bei vielen Verträgen von Haushalts- und Eigenheimversicherungen ist eine „Wohn-Assistance“ mit umfangreichen Hilfeleistungen inkludiert.
Der Notfallservice des jeweiligen Versichereres übernimmt bei speziellen Notfällen wie eben bei einem Feuerschaden die Organisation und Kosten für die Erstversorgung im Schadensfall.
Voraussetzung für die Bezahlung von Hilfeleistungen ist, dass in jedem Fall die Notrufzentrale sofort telefonisch kontaktiert und mit der Abwicklung betraut wird.
Gerade an Feiertagen oder am Wochenende ist es oft schwierig spezielle Handwerker zu organisieren – hier kann Ihnen die Notrufnummer welche 24Stunden erreichbar ist, große Dienste leisten.
Daher am besten die Nummer im Handy einspeichern.