Versicherung von E-Bikes

Artikel vom 18.07.2011, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

Elektrofahrräder, auch E-Bikes genannt, erleben derzeit einen enormen Boom und viele E-Bikebesitzer stellen sich die Frage wie diesbezüglich der Versicherungsschutz geregelt ist.

Es gibt zwei Arten von Elektrofahrrädern:

– Elektrofahrräder mit beschränkter Tretunterstützung unterliegen der Privathaftpflichtversicherung
– Elektrofahrräder mit unlimitierter Tretunterstützung unterliegen der KFZ-Haftpflichtversicherung

Elektrofahrräder mit beschränkter Tretunterstützung

Dies sind der Großteil aller am Markt erhältlichen E-Bikes und haben die Eigenschaft, dass der Elektromotor anspringt, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Der Motor unterstützt nur das Treten. Um als Fahrrad im Sinne der StVO zu gelten, darf in Österreich ein Elektrofahrrad eine Motorleistung von maximal 600 Watt haben und maximal 25 km/h schnell sein. Diese Fahrräder sind so konzipiert, dass sich der Motor automatisch bei 25km/h ausschaltet.

E-Bikes und Segways gelten in Österreich als Fahhräder und unterliegen somit nicht der Kennzeichenpflicht. Da in der Privathaftpflicht alle nichtt kennzeichnungspflichtigen Fahrzeuge für den privaten Gebrauch mitversichert gelten, ist diese Kategorie von Fahrrädern in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Überlegenswert ist eine Kontrolle und ev. Erhöhung der Versicherungssumme in der Privathaftpflichtversicherung für E-Bikefahrer.

Elektrofahrräder mit unlimitierter Tretunterstützung:

Aufgrund der höheren Motorleistung erreichen diese Fahrzeuge höhere Geschwindigkeiten (bis 40 km/h) und somit gelten diese in Österreich nicht als Fahrrad sondern als „Moped“. Mopeds sind kennzeichnungspflichtig und unterliegen der KFZ-Haftpflichtversicherung.