Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen – Hilfe ab der ersten Ermittlung

Artikel vom 15.11.2011, veröffentlicht in Kategorie Unternehmen, Versicherungen

Als Unternehmer ist man verantwortlich, dass alle Vorschriften (bekannt od. unbekannt) eingehalten werden. Passiert etwas oder wird dem Unternehmer nur vorgeworfen, gegen gewisse Vorschriften verstoßen zu haben ist die Konsequenz  die Einleitung eines Strafverfahrens.

Die herkömmliche Betriebsrechtsschutzversicherung mit der Sparte „Strafrechtsschutz“ greift wenn eine Deckung gegeben ist, ab Anklage. 
Die zum Teil oft erheblichen Kosten für das Ermittlungsverfahren sind vom Unternehmer selber zu bezahlen.

Zum Beispiel:

  • anwaltliche Beistandsleistung bei der Vernehmung als Beschuldigter
  • gutachterliche Stellungnahmen im Vorfeld (Privatgutachten)
  • Einsprüche gegen Rechtsverletzung im Ermittlungsverfahren
  • die Kosten der Teilnahme bei der gerichtlichen Beweisaufnahme
  • etc…

Um genannte und weitere Kosten abzudecken bedarf es eines Ermittlungs-Straf-Rechtsschutzes oder eines Spezial-Straf- Rechtsschutzes.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz wurde von den Rechtsschutz-Versicherern konzipiert, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen.

Sehr oft kann durch richtige Maßnahmen (weche aber immer mit erheblichen Kosten verbunden sind) die Einleitung eines Strafverfahrens verhindert oder zumindest die richtigen Weichen gestellt werden.

Viele Versicherer bieten mittlerweile den Baustein „Ermittlungs-Straf-Rechtschutz“ an, welcher bei bestehenden Verträgen gegen eine geringe Mehrprämie eingeschlossen werden kann.

Je nach Branche lohnt sich die Überlegung (z. B. Baubranche – ein Mitarbeiter verletzt sich… Vorwurf wegen ungenügender Sicherungsmaßnahmen etc…) den Vertrag anzupassen – es genügt oft schon ein Vorwurf.