Sachschaden – was ist zu tun, um möglichst rasch eine Entschädigung zu erhalten?

Artikel vom 18.07.2013, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

Sachschaden in der Wohnung oder am Eigenheim. Sehr oft erlebe ich, dass viele Versicherte nach einem Schaden oft nicht das richtige tun und dies kann unter Umständen dann leider viel Geld kosten.

Wann spricht man von einem Sachschaden?

Sachschäden gibt es einige unterschiedliche. Versichert in der Haushalts- oder Eigenheimversicherung sind Feuer-, Sturm– und Leitungswasserschäden. In der Haushaltsversicherung zusätzlich Einbruchschäden und wenn vereinbart Glasbruchschäden. In der Versicherungssprache spricht man von verschiedenen Sparten. Oben genannte Sparten sind die wesentlichen.

Was ist nach dem Schaden zu tun?

  1. Schadenminderung: Generell gilt bei Sachschäden die Schadenminderungspflicht. Das heißt bei einem Schaden das Mögliche zu unternehmen, um einen noch größeren Schaden zu vehindern. Beispiel: Wasserschaden – Installateur bzw. Notdienst organisieren für die ersten Maßnahmen. Bei einem Feuerschaden – Löschversuche unternehmen.
  2. Schadensdokumentation: Wenn der erste Schock und die wichtigsten Sicherungsmaßnahmen und Aufräumarbeiten erledigt sind, machen Sie sich einen Überblick über das Ausmaß des Schadens. Am Besten ist, sie erstellen eine Auflistung der kaputten od. beschädigten Sachen und ergänzend macht man am besten noch Fotos von den beschädigten Sachen. Dies ist besonders wichtig, wenn die beschädigten Sachen vor einer evtl. Besichtigung durch den Versicherer entsorgt werden. Wenn es möglich ist, heben sie die beschädigten Sachen auf, bis diese vom Versicherer besichtigt wurden.
  3. Schadensmeldung: Es ist egal, ob die Meldung telefonisch direkt an die Versicherung, per Internet od. über den Berater erfolgt. Wichtig ist immer eine Beschreibung über das Ausmaß des Schadens. Der Versicherer entscheidet danach, ob eine Begutachtung durch einen Sachverständigen erfolgt od. nicht.  Achtung – polizeiliche Anzeigepflicht: Feuerschäden und Einbruchschäden sind immer zusätzliche auch polizeilich zu melden!
  4. Reparatur: Die Reparatur bzw. Wiederherstellung darf erst nach definitiver schriftlicher Freigabe durch den Versicherer erfolgen. Bei Wasser- oder Feuerschäden ist es sehr oft am einfachsten, wenn man spezielle Sanierungsfirmen mit der Reparatur beauftragt. Diese kommunizieren auch meist direkt mit dem Versicherer.

Das beste ist natürlich immer noch, wenn kein Schaden passiert – trotz Versicherung!
Versichern heißt – viele zahlen einen kleinen Beitrag, damit der einzelne im Falle des Falles abgesichert ist.