Steuern sparen über die betriebliche Zukunftssicherung

Artikel vom 25.09.2013, veröffentlicht in Kategorie Allgemein, Unternehmen

Die Variante der betrieblichen Vorsorge im Rahmen der „betrieblichen Zukunftssicherung gem. §3 EStG“ gerät sehr oft in Vergessenheit. Der Grund ist die eingeschränkte maximale Höhe des steuerfreien Betrages. Dieser ist seit Jahren der selbe – 300 Euro pro Jahr.

Meine Meinung ist jedoch: auch wenn es ein kleiner Betrag ist, lohnt es sich für beide Seiten, für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer,  diesen Freibetrag in Anspruch zu nehmen und Steuern zu sparen. Man zahlt in Österreich meiner Meinung nach ja genügend Steuern…

Es gibt zwei Varianten der betrieblichen Zukunftssicherung gem. § 3 (1) Zi. 15 lit. a EStG:

1. Steuerfreie Vorsorge im Rahmen einer Zusatzleistung durch den Arbeitgeber

2. Steuerfreie Vorsorge durch Bezugsverwendung

Die Vorteile für den Dienstnehmer (egal welche Variante gewählt wird):

  • Steuerersparnis – bis zu 150,- Euro im Jahr
  • es kann vom unversteuerten Gehalt eine Vorsorge angespart werden, welche bei Auszahlung ebenso steuerfrei ist
  • wesentlich höhere Erträge, als bei einer Vorsorge mit versteuertem Geld
  • Das Vertragsguthaben gehört immer dem Arbeitnehmer
  • Der Vertrag kann bei Beendigung des Dienstverhältnisses vom Arbeitnehmer privat weitergeführt werden

Die Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Ersparnis von Lohnnebenkosten
  • kein administrativer Aufwand
  • Ansehen der Firma steigt (Sozialleistungen, Firmenpension..)
  • höhere Mitarbeiterbindung durch Sozialleistungen

Welche Varainte und welche Produkte dann gewählt werden, sollte man am besten mit seinem Berater besprechen. Es gibt verschiedenste Wege Steuern zu sparen – man muss es nur angehen…