Pensionskonto NEU

Artikel vom 17.06.2014, veröffentlicht in Kategorie Allgemein

Die Umstellung auf das neue Pensionskonto ist in die entscheidende Phase gekommen.

Wie bereits geschrieben bzw. bekannt, führt die österreichische Pensionsversicherung für alle Versicherten die nach 01. Jänner 1955 geboren sind ein Pensionskonto. Damit sollte die Pensionsberechnung verständlicher und transparenter werden.

Derzeit (im Juni und Juli) erhalten die ersten Bürger, rund 1,2 Millionen Österreicher einen Brief der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) mit der Bekanntgabe der Kontoerstgutschrift, welche auf dem Pensionskonto mit 01. Jänner 2014 verbucht wurde. Dazu wird auch, entgegen früherer Meinung, nun doch auch ein Auszug des persönlichen Versicherungsverlaufes mit versendet.

Vermutlich ist der Grund der, dass von den 1,7 Milllonen Bürgern, welche im Jahre 2013 einen Brief von der PVA bekommen haben, mit der Bitte „fehlende Versicherungszeiten bekanntzugeben“, lt. Kurier ca. 640.000 immer noch keine Rückmeldung gemacht haben. Meiner Meinung erschreckend, wie wenig sich der einzelne über dieses persönlich wichtige Thema interessiert.

Unser Team und Berater haben bereits viele Pensionskonten gemeinsam mit Klienten geprüft. Knackpunkt sind oft die Kindererziehungsersatzzeiten

Nachfolgend ein Beispiel in Zahlen, wie viel fehlende Kindererziehungsersatzzeiten kosten können.
Frau 2 Kinder – die Ersatzzeiten wurden nicht berücksichtigt:

  • Für ein Kind werden 48 Versicherungsmonate gutgeschrieben
  • Bemessungsgrundlage ist EUR 1612,-.
  • Von diesem Betrag werden 1,78% dem Pensionskonto gutgeschrieben.
  • Somit ergibt sich ein Gesamtbetrag von 96 VM x 1612,- = EUR 154.752,-.
  • Von diesem Betrag werden 1,78% dem Pensionskonto gutgeschrieben.
  • Somit ergib sich ein fehlender Betrag bei der Kontoerstgutschrift von EUR 2.754,58
  • Die Konsequenz daraus ist: 196,75 Euro monatliche Pension 14 x im Jahr fehlen!

Was können wir für Sie tun?

  • im persönlichen Gespräch die Versicherungszeiten und Zahlen analysieren und checken
  • einen Onlinezugang zum persönlichen Pensionskonto erstellen – per Handysignatur – innerhalb weniger Minuten (eine Handysignatur ist eine rechtsgültige Unterschrift im Internet – bisher war eine Freisschaltung nur bei zertifizierten Registrierungsstellen (Ämtern) möglich. Seit kurzem kann die Freischaltung auch von Ihrem Berater, AllfinanzCOACH getätigt werden.
  • mit Spezialrechnern können wir die zu erwartende Pension bei Pensionseintritt hochrechnen und auch im Falle einer  Berufsunfähig die aktuelle exakte Berufsunfähigkeitspension berechnen. 
  • anhand des Pensionskontoauszuges kann eine exakte persönliche Vorsorgeplanung erstellt werden, damit sie sich auf die Zeit im Ruhestand freuen können.

Nehmen Sie mit uns bzw. mit Ihrem Berater Kontakt auf – es geht um die persönliche Vorsorgeplanung. Denken Sie daran, je früher man mit der Vorsorge beginnt, umso geringer ist der Aufwand, welcher dafür aufgewendet werden muss. Es ist Zeit zu handeln und vorzusorgen!