Neue Wege bei der Betriebsunterbrechung für selbständige und freiberuflich Tätige

Artikel vom 16.12.2014, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

Viele Menschen entscheiden sich für den Beruf der selbständigen Unternehmerin bzw. des selbständigen Unternehmers. Der Erfolg des Geschäftes wird in großem Maße auch von der eigenen Gesundheit bestimmt. Daher ist die Absicherung der Gesundheit bei dieser Berufsgruppe meiner Meinung nach ein MUSS.

Einige Versicherer gehen nun bei dieser Sparte neue Wege. Es werden Varianten am Markt angeboten, die nur besonders schwere Krankheiten und Unfälle abdecken. Das heißt, es ist das „worst case“ Szenario abgesichert, das meist zu längerer Arbeitsunfähigkeit führt und damit den Fortbestand des Unternehmens gefährden kann. Diese Absicherung eignet sich besonders für junge UnternehmensgründerInnen. Damit können erstmalig Katastrophen-Risiken mit einer sehr günstigen Prämie abgedeckt werden.

Was ist bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung versichert?

Geleistet werden der entgangene Betriebsgewinn sowie die weiterlaufenden Fixkosten wie Miete, Kreditzinsen, Leasingraten, Grundkosten für Energie, Kommunikation usw. in Form einer vereinbarten Taxe pro Tag.

Die Leistung wird ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Dauer von 18 Monaten erbracht.

Gerade zu Beginn einer Selbständigkeit solle man genau auf alle Fixkosten schauen damit der Schritt in die Selbstständigkeit auch langfristig zum Erfolg wird. Sehr oft erlebe ich, dass zu Beginn der Selbständigkeit der Fehler gemacht wird,  dass die regelmäßigen Verpflichtungen sprich Fixkosten zu hoch angesetzt werden. Dazu zählen auch sämtliche Versicherungen. Mein Tipp ist – absichern der wirklichen Risiken und die ersparten Prämien für den Kapitalaufbau verwenden.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist auf alle Fälle in den ersten Jahren des Unternehmertums ein „Must Have“ .