Raketen und Böller – welche Versicherung zahlt den Schaden?

Artikel vom 22.12.2015, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

Zum Jahresende bekomme ich öfters die Frage gestellt wer den Schaden bezahlt wenn eine Rakete auf dem Balkon bzw. im Garten landet oder auf dem Auto und dabei ein Schaden entsteht. Leider passieren immer wieder Unfälle und Schäden durch Raketen oder Böller – sei es durch Unachtsamkeit oder auch durch fehlgeleitete Raketen ohne Verschulden.

Wird durch Unachtsamkeit bzw. fahrlässiges Verhalten (egal ob grob oder leicht fahrlässig) mit einem Feuerwerkskörper eine fremde Person verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt haftet man für den angerichteten Schaden in voller Höhe.  Solche Schäden übernimmt im Regelfall die Privathaftpflichtversicherung des Schädigers (derjenige, der die Rakete abgefeuert hat) – vorausgesetzt man verwendet legal gekaufte Feuerwerkskörper. Bei selbst gebastelten oder illegal erworbenen Raketen gibt es natürlich keinen Versicherungsschutz.

Wenn bekannt ist, von wem die Rakete abgeschossen wurde, ist ein Schaden also ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung. Wer bezahlt aber den Schaden, wenn dies nicht bekannt ist?

Beschädigung an Haus bzw. Haushaltseinrichtung

Fängt durch eine fremde herumfliegende Rakete Ihr Haus (z.B. das Dach) zu brennen an, dann bezahlt den Schaden Ihre Gebäudeversicherung. Sollte sich eine Rakete in die Wohnung verirren, wird der Schaden von der Haushaltsversicherung übernommen.

Beschädigung am Auto

Wenn Ihr Auto durch eine fremde herumfliegende Rakete beschädigt wird hilft in den meisten Fällen nur eine Kaskoversicherung. Wenn keine Kaskoversicherung vorhanden ist muss der Schaden aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Tipp: stellen Sie Ihr Fahrzeug am besten in die Garage oder in einen Unterstand!

Ich wünsche einen guten Rutsch ins neue Jahr!