Kfz Haftpflicht – Schadenersatzforderung nach einem Totalschaden

Artikel vom 22.12.2015, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

In der Winterzeit steigt die Gefahr von Verkehrsunfällen beispielsweise durch rutschige Fahrbahnen, Schneefahrbahn, eisige Brücken oder Ähnliches. Sie fahren vorsichtig und achtsam und werden trotzdem unschuldig in einen Verkehrsunfall mit Totalschaden an Ihrem Fahrzeug verwickelt – zum Glück ohne Verletzungen. Nun stellt sich für viele die Frage bezüglich der Schadenersatzforderungen an die gegnerische Versicherung. Oft werden Kleinigkeiten vergessen.

Daher nachfolgend eine Aufstellung der Schadensersatzforderungen welche an die gegnerische Versicherung gestellt werden können:

  • Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges
  • Abschleppkosten
  • Anmeldekosten für Ersatzfahrzeug
  • Kosten für die Autobahnvignette (aliquot)
  • Kosten für Parkpickerl (aliquot)
  • Kosten für Umbau beim Fahrzeug
  • Unkostenpauschale 50,- ohne Beleg
  • Mietwagenkosten und Verdienstentgang wenn beim Versicherungstarif die Variante ohne Leihwagenverzicht gewählt wurde (siehe Beitrag vom November).

Alle Schadenersatzforderungen werden direkt an die generische Versicherung gestellt – nicht an den Fahrzeughalter oder Lenker.

Noch ein Tipp: Wenn sie in einen Unfall verwickelt sind und keine Polizei vor Ort ist füllen Sie immer einen europäischen Unfallbericht aus (sollte immer einer im Fahrzeug bei den Papieren sein) und lassen sie diesen vom Gegner unterfertigen. Machen Sie ein paar Fotos und notieren Sie die Daten von evtl. Augenzeugen. Nehmen Sie sich dafür die Zeit – es kann um sehr viel Geld gehen solle es in der Verschuldensfrage zu Streitigkeiten kommen.

Ich wünsche Ihnen auf alle Fälle eine unfallfreie Fahrt durch den Winter und dass Sie nie in eine solche Situation kommen
Ihr Johannes Schneider