Recht haben, heißt nicht automatisch Recht bekommen – Optimale Rückendeckung über eine gute Rechtsschutzversicherung

Artikel vom 21.06.2016, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

Nicht alle Konflikte lassen sich im Einvernehmen bzw. gütlich regeln. Hin und wieder bleibt dann nur mehr der Weg zum Anwalt und dann noch zum Gericht. Die Gefahren lauern überall und werden leider immer mehr. Einige Beispiele:

  • Internet: Die Bandbreite an Streitfällen durch Internet ist sehr groß – Urheberrechtsverletzung, Stalking, Betrug, gehackte Profile etc…
  • Strafverfahren, durch eine Unachtsamkeit: Man wird unschuldig in einen handgreiflichen Streit verwickelt – gerade bei Jugendlichen eine nicht zu unterschätzende Gefahr…
  • Der Urlaub wird zum Albtraum…
  • Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen
  • Autounfall im Ausland mit Verletzen: Kautionshinterlegung
  • u.v.m.

Recht bekommen, erweist sich oftmals als Frage der persönlichen Finanzsituation. Mit einer guten Rechtsschutzversicherung habe ich optimale Rückendeckung.

Welche Kosten übernimmt eine Rechtsschutzversicherung im Fall des Falles?

  • Eigenen Rechtsanwaltskosten
  • Gegnerische Rechtsanwaltskosten wenn ein Prozess verloren wird (Recht haben bedeutet nicht immer Recht bekommen)
  • Gerichtskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Kosten für Zeugengebühren
  • Unfall im Ausland – Hinterlegung einer Kaution im Falle einer Strafverfolgung
  • Schmerzensgeldzahlungen, wenn der Schädiger pleite ist bzw. nichts zu holen ist… (was hilft der Zuspruch einer Schmerzensgeldzahlung, wenn der Gegner kein Geld hat)

Wir beschäftigen uns mit dem Thema seit über 15 Jahren. Ein Rechtsschutz soll immer auf die persönliche Situation abgestimmt werden. Wir beraten Sie gerne und eruieren den persönlich angepassten Versicherungsschutz. Auch eine Analyse einer bestehenden Rechtsschutz-Versicherung kann nicht schaden. Sehr oft sind Verträge veraltet und im Schadensfall nicht mehr ausreichend.

Senden Sie einfach eine Mail an service@kapitalundsicherheit.com mit dem Betreff „Rechtsschutz“.