Versicherungsschutz für Keller, Dachboden und andere Räume

Versicherungsschutz für Keller, Dachboden und andere Räume

Artikel vom 23.02.2017, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

Hin und wieder stellt sich die Frage, ob auch die Dinge im Kellerabteil oder am Dachboden versichert sind. Grundsätzlich gilt die Versicherung in den vom Versicherungsnehmer bewohnten Räumen des Gebäudes, welches in der Polizze als Versicherungsort (Risikoadresse) angeführt ist. Außerhalb der vom Versicherungsnehmer bewohnten Räumlichkeiten sind auch Gegenstände versichert, die sich im Lagerkeller, Dachboden oder Ersatzraum (Nebengebäuden) befinden.

Dabei sind aber einige Dinge zu beachten:

  • Die Räumlichkeiten
    • Die Räume müssen versperrbar sein und
    • ausschließlich vom Versicherungsnehmer (und/oder von mitversicherten Personen in der Haushaltsversicherung) benutzt werden.
  • Nicht alles ist versichert
    • Versichert sind jene Gegenstände, die üblicherweise in solche Räume gelagert sind. Das sind Stellagen, Werkzeuge, Gartengeräte, Mobiliar, Reiseutesilien, Sportgeräte, Lebensmittel, Kinderwagen, Fahrräder, Heizmaterial und ähnliches.
    • Nicht versichert sind wertvolle Sammlungen, Wertgegenstände, Geld usw. Wertgegenstände sind rundsätzlich außerhalb der Wohnräumlichkeiten nicht versichert – auch wenn diese in verschlossenen Räumlichkeiten gelagert sind.
    • Achtung bei Fahrrädern – diese sind je nach Vertrag sehr oft mit einer gewissen Summe nach oben begrenzt (z.B. pro Fahrrad max. 1000,-)
  • Lagerung
    • Im Keller müssen die Sachen auf mindestens 12 cm Höhe gelagert werden – sonst gibt es bei Wasserschäden Schwierigkeiten
    • Der Versicherungsschutz außerhalb dieser Räumlichkeiten ist sehr begrenzt.

Im Freien, am Grundstück oder in Allgemeinräumen wie beispielsweise im Stiegenhaus sind ausnahmslos nur einzelne aufgelistete Gegenstände versichert. Dies können je nach Vertrag zum Beispiel Gartenmöbel, Gartengeräte, Krankenfahrstühle, Kinderwägen, Wäsche und gesicherte Fahrräder sein.

Wer es genau wissen, dem bleibt nichts anders übrig, als die Bedingungen nachzulesen – oder einen Fachmann zu fragen. Wir stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung.