So machen Sie nach einem Autounfall alles richtig

So machen Sie nach einem Autounfall alles richtig

Artikel vom 24.05.2018, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

Pro Tag passieren über 100 Unfälle auf Österreichs Straßen. Aufgrund von Fragen unserer Klienten und Erfahrungen in der Schadensabwicklung habe ich Ihnen einige Punkte zusammengefasst, worauf Sie nach einem Verkehrsunfall besonders achten sollten.

Muss man immer die Polizei verständigen?

Nein, die Polizei ist nur dann zu verständigen wenn es Verletzte gibt. Entsteht nur Sachschaden und die Unfallbeteiligten können sich mit Namen und Anschrift ausweisen (z.B. Zulassungsbescheinigung), reicht das aus. Wer trotzdem die Polizei ruft muss die so genannte „Blaulichtsteuer“ (Unfallmeldegebühr) in Höhe von 36  Euro bezahlen – unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat.

Wenn keine Polizei verständigt wird sollten die Unfallbeteiligten darauf achten, dass wesentliche Umstände wie Verletzungen, Bremsspuren, die Unfallposition der Fahrzeuge sowie Namen und Adressen von Zeugen festgehalten werden.

Ratsam ist, an Ort und Stelle den Europäischen Unfallbericht auszufüllen (diesen sollte man unbedingt immer im Auto mitführen) und von den Beteiligten unterschreiben zu lassen.

Ist ein solches Formular nicht zur Hand, so sind zumindest folgende Daten festzuhalten:

  • Namen und Adressen der Unfallbeteiligten
  • Namen und Adressen von Zeugen
  • Namen der Haftpflichtversicherungsunternehmen
  • Versicherungspolizzennummern

Weiters ratsam ist es immer, gleich vor Ort einige Fotos von den Fahrzeugen (Beschädigungen) zu machen.

Reicht es aus, die Kontaktdaten an die Windschutzscheibe zu stecken wenn man ein parkendes Auto beschädigt?

Wenn der Lenker oder die Lenkerin des beschädigten Fahrzeugs nicht anwesend ist muss das Kennzeichen notiert und der Schaden sofort bei der Polizei gemeldet werden. „Blaulichtsteuer“ fällt hier nicht an. Hinterlässt der Verursacher des Parkschadens nur einen Zettel oder fährt womöglich weiter und meldet den Vorfall erst Tage später, ist das Fahrerflucht mit den Konsequenzen einer Strafe.

Wer entscheidet über die Schuldfrage?

Ist die Polizei vor Ort so entscheidet diese nicht über die Unfallschuld. In Österreich nimmt sie lediglich den Unfall auf und stellt fest, ob eine strafbare Handlung vorliegt (z.B. überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer… ). Erst die Versicherung prüft den Unfallhergang und klärt die Schuldfrage und auch die Schadenshöhe.

Im Ausland ist es allerdings möglich, dass das Protokoll und die Beurteilung der Polizei die Grundlage für die Schadensregulierung durch die Versicherung ist.

Wichtig: die Klärung wer schuldig oder unschuldig ist obliegt immer dem Versicherer!

Wer ist in der KFZ Haftpflicht versichert?

Versichert sind alle Personen, die am Betrieb des Fahrzeugs mitwirken und der Fahrzeughalter damit einverstanden ist. Alle Fahrzeuginsassen und sogar ein Passant, der den Lenker einweist, genießen ebenfalls Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn ich den Alkoholtest verweigere?

Wer den Alkoholtest grundlos verweigert, hat immer das Nachsehen. In so einem Fall geht die Behörde vom schlimmsten Fall – dem höchsten Alkoholisierungsgrad, der bei 1,6 Promille liegt – aus. Neben einer Geldstrafe, Führerscheinentzug und Nachschulungen hat das bei einem Unfall gravierende Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Wenn man als Unfallverursacher den Alkoholtest verweigert, muss man damit rechnen, dass die Versicherung Regress bis zu einer Höhe von 11.000,- Euro nimmt.