Wirkungsvoller Schutz für Führungskräfte vor persönlicher Haftung

Wirkungsvoller Schutz für Führungskräfte vor persönlicher Haftung

Artikel vom 22.11.2018, veröffentlicht in Kategorie Unternehmen, Versicherungen

Manager, Vorstände und leitende Angestellte haben verantwortungsvolle Aufgaben und treffen laufend weitreichende Entscheidungen. Dabei tragen sie ein hohes Haftungsrisiko. Bei finanziellen Einbußen des Unternehmens oder bei Fehlentscheidungen haftet ein Manager für den entstandenen Vermögensschaden.

Dies kann gegenüber dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung) oder gegenüber außenstehenden Dritten (Außenhaftung) wie beispielsweise gegenüber Kunden, Lieferanten, einem Mitbewerber oder dem Fiskus sein.

Manager und Geschäftsführer haften unbegrenzt mit ihrem gesamten Privatvermögen mit Umkehr der Beweislast. Das heißt, dass in einem Haftungsfall der Beklagte den Beweis erbringen muss, dass er ordnungsgemäß gehandelt und keine Pflichtverletzung begangen hat. Dies kann oft schwierig sein – gerade dann, wenn die zur Last gelegte Pflichtverletzung schon längere Zeit zurückliegt.

Anfang der Neunziger Jahre kamen sogenannte D&O-Versicherungen (Directors and Officers) aus dem angloamerikanischen Raum auch zu uns nach Österreich.  Ursprünglich waren diese nur für Industrie und Großunternehmen gedacht. Mittlerweile gibt es entsprechende Wünsche aber auch im klein- und mittelständischen Sektor und so werden heute auch geeignete Produkte angeboten.

Ein konkretes Beispiel ist die Haftung im Insolvenzfall. Gerade bei mittelständischen Unternehmen wird lt. Informationen von verschiedenen Versicherungen gegenwärtig im Insolvenzfall ein dramatischer Anstieg von Inanspruchnahmen verzeichnet. Der Masseverwalter versucht nach Möglichkeit immer Ansprüche auch gegen die Unternehmensorgane geltend zu machen.

Immer dichtere Gesetzgebungen und staatliche Regulierungen führen zu erhöhten Organisations-, Dokumentations- und Überwachungspflichten in Betrieben. Dies verschärft die Handlungssituation für Unternehmensleiter. Generell herrscht eine veränderte Unternehmenskultur. Für die Absicherung dieses Haftungsrisikos gibt es zwei unterschiedliche Produktvarianten.

D&O-Versicherung für Unternehmen, Vereine und Stiftungen

Ein Unternehmen schließt eine Versicherung für das gesamte Management ab. Alle Organe sind mitversichert. Versicherungsnehmer und Prämienzahler ist das Unternehmen.

Persönliche D&O-Versicherung

Die individuelle D&O-Versicherung schließt ein Manager für sich selber ab. Er ist somit Versicherungsnehmer und Prämienzahler.

Welche Leistungen werden im Schadensfall erbracht?

Kurz zusammengefasst ersetzt der Versicherer im Schadensfall

  • die Abwehrkosten von unbegründeten Haftpflichtansprüchen sowie
  • die Kosten zur Befriedigung berechtigter Haftpflichtansprüche bei leicht oder grob fahrlässig begangener Pflichtverletzung.

Grundsätzlich besteht bei einer D&O-Versicherung der Schutz nur für reine Vermögensschäden. Sach- oder Personenschäden können und sollten über eine Betriebshaftpflicht versichert werden.

Führungskräfte tragen ein hohes Haftungsrisiko

Eine D&O-Versicherung ist ein wertvoller Schutz für jede Führungskraft. Eine solche Absicherung sollte angesichts der steigenden Anzahl an Haftungsansprüchen gegenüber leitenden Angestellten unbedingt in Erwägung gezogen werden. Heute kann es leider sehr leicht passieren, dass man als Verantwortlicher mit einer Haftungsklage konfrontiert wird. Eine D&O-Versicherung ist in so einem Fall ein wirkungsvoller Schutz. Wir beraten Sie gerne.